Die Regeln von Airbnb und Kurzzeitvermietungen in Hamburg

 

Stand: August 2024 - Regelungen können sich ändern. Es wird empfohlen, vor der Einführung von Airbnb in Hamburg eine Expertenmeinung einzuholen.

Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Die Stadt ist berühmt für ihre zahlreichen Kanäle und Brücken, weshalb sie auch oft als „Venedig des Nordens“ bezeichnet wird.
Hamburg ist ein faszinierendes Reiseziel, das für seine reiche maritime Geschichte, beeindruckende Architektur und lebendige Kulturszene bekannt ist. Die Stadt, oft als "Tor zur Welt" bezeichnet, hat eine lange Tradition als wichtiger Hafen und Handelszentrum, was sich bis heute in ihrem pulsierenden Hafenviertel und den vielen Wasserwegen widerspiegelt.
Der Hafen ist das Herzstück Hamburgs und spielt eine zentrale Rolle in der Identität der Stadt. Er ist einer der größten Häfen Europas und zieht Touristen aus aller Welt an.


Hamburgs Tourismusboom: Veranstaltungen ziehen zahlreiche Besucher an

Hamburg zieht jedes Jahr Millionen von Besuchern an und setzt damit seinen starken Tourismus-Trend fort. Im Jahr 2023 verzeichnete die Stadt beispielsweise rund 15,9 Millionen Übernachtungen. Auch in den kommenden Jahren wird erwartet, dass diese Zahl weiter ansteigt. Zu den regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen zählen das Reeperbahn Festival, eines der größten Clubfestivals Europas, das Touristen und Fachleute gleichermaßen anzieht, sowie das Open Mouth Food Festival, das den Tourismus ebenfalls weiter fördert. Solche Veranstaltungen sichern Hamburgs Status als wichtiges europäisches Reiseziel, das sowohl inländisch als auch international.

Insgesamt wird Hamburg voraussichtlich seinen Status als wichtiges europäisches Reiseziel beibehalten und sowohl inländische als auch internationale Besucher anziehen.

Wichtige Vorschriften für Kurzzeitvermietungen in Hamburg

In Hamburg gibt es spezifische Vorschriften, die Vermieter beachten müssen, wenn sie ihre Wohnungen oder Häuser kurzfristig vermieten möchten. Diese Regeln zielen darauf ab, den Wohnraum in der Stadt zu schützen und sicherzustellen, dass genügend langfristiger Wohnraum für die lokale Bevölkerung zur Verfügung steht. Zu den wichtigsten Vorschriften zählen:

1. Meldepflicht: Vermieter sind verpflichtet, ihre Unterkunft bei den zuständigen Behörden zu registrieren. Dies gilt besonders für Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden. Ohne Registrierung und Genehmigung ist eine Vermietung illegal.

2. Wohnraumschutznummer: Für die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung benötigen Vermieter eine spezielle Wohnraumschutznummer. Diese muss bei der Anmeldung der Wohnung angegeben werden und ist notwendig, um legal vermieten zu dürfen.

3. Zeitliche Begrenzung: Kurzzeitvermietungen sind in Hamburg oft zeitlich begrenzt. In einigen Fällen dürfen Wohnungen nur für eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr vermietet werden, um sicherzustellen, dass sie hauptsächlich für den Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

4. Steuerpflicht: Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung unterliegen der Steuerpflicht. Vermieter müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Steuern, wie die Einkommenssteuer, korrekt abführen.

5. Kontrollen und Sanktionen: Die Stadt Hamburg führt regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Verstöße gegen die Regeln können mit erheblichen Geldstrafen geahndet werden.

Diese Vorschriften sollen einerseits den Tourismus in Hamburg fördern, aber gleichzeitig auch den Schutz des Wohnraums für die lokale Bevölkerung gewährleisten. Es ist wichtig, dass Vermieter sich umfassend über die rechtlichen Anforderungen informieren, bevor sie ihre Wohnung zur Kurzzeitvermietung anbieten.


2024: der Stand der Kurzzeitvermietungsbranche in Hamburg


Derzeit gibt es in Hamburg insgesamt 2.978 verfügbare Inserate, hauptsächlich im Bereich der Ferienvermietung. Das Hamburger Airbnb-Angebot umfasst 94 % komplette Häuser/Wohnungen und 6 % Privatzimmer. Die durchschnittliche Auslastung in Hamburg beträgt 67 %, und der durchschnittliche Tagespreis beträgt 128,3 €.

 


Hier mehr dazu


Fragen und Antworten


1. Warum ist eine Zweckentfremdung von Wohnraum in Hamburg verboten?


- In Hamburg ist die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Wohnungen nicht für andere Zwecke wie Ferienvermietungen genutzt werden. Dies schützt den Wohnungsmarkt und sichert Wohnraum für die lokale Bevölkerung.


2. Ist jede zweckfremde Nutzung automatisch verboten?


- Nein, nicht jede zweckfremde Nutzung ist in Hamburg automatisch verboten. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt vor, wenn Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen genutzt wird, z. B. durch Umnutzung in Gewerberaum oder durch dauerhafte Ferienvermietung. Diese ist grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen. Beispielsweise kann unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung für die Umnutzung erteilt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt oder anderweitig gerechtfertigt werden kann.


3. In welchen Fällen brauche ich eine Wohnraumschutznummer?


- Wenn Sie selbstgenutzten Wohnraum kurzzeitig anderen Personen überlassen möchten, zum Beispiel als Ferienwohnung oder an Monteure vermieten, brauchen Sie eine Wohnraumschutznummer.
Eine Registrierung ist in jedem Fall erforderlich, auch dann, wenn die Nutzung nicht genehmigungspflichtig ist.
Sie brauchen auch eine Registrierungsnummer, wenn Sie Wohnraum zu einem anderen Zweck überlassen oder Räume überlassen, die kein Wohnraum sind und dafür Angebote oder Werbung, zum Beispiel in einem Ferienwohnungsportal im Internet, einer Zeitschrift oder einem anderen Medium schalten möchten, in dem überwiegend die Kurzzeitüberlassung von Wohnungen beworben wird.



4. Wann benötige ich neben der Wohnraumschutznummer zusätzlich eine Genehmigung für die Überlassung?


Eine Genehmigung benötigen Sie immer, wenn Sie Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken nutzen, ohne dass die Nutzung unter eine der beiden Ausnahmen fällt:
Eine Genehmigung ist nur in zwei Fällen nicht erforderlich: 

  • Wenn die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken in Ihrer Hauptwohnung stattfindet und weniger als die Hälfte der Gesamtwohnfläche beträgt.
    Wenn sie in Ihrer Hauptwohnung stattfindet und die Hälfte oder mehr der Gesamtwohnfläche beansprucht, aber auf weniger als acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt ist.

Um eine Genehmigung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.


5. Kann ich meine Wohnung in Hamburg für mehr als 8 Wochen im Jahr mieten?


- In Hamburg darfst du deine Wohnung für mehr als 8 Wochen im Jahr vermieten, aber dafür benötigst du eine Genehmigung. Die Stadt Hamburg hat Vorschriften zur Zweckentfremdung von Wohnraum, die festlegen, dass Kurzzeitvermietungen von mehr als 8 Wochen pro Jahr einer Genehmigung bedürfen.


6. Welche Steuern muss ich beim Vermieten einer Wohnung über Airbnb in Hamburg zahlen?


- Es ist wichtig, alle relevanten steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Einnahmen sowie Ausgaben ordnungsgemäß zu dokumentieren. Ein Steuerberater kann dabei helfen, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und dass Sie keine steuerlichen Vorteile verpassen.


7. Ist Hamburg ein guter Markt, um hier mein eigenes Airbnb zu starten?



- Hamburg kann ein attraktiver Markt sein, um ein Airbnb zu starten, aber es gibt einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
Insgesamt bietet Hamburg Potenzial für Airbnb-Vermietungen, aber der Erfolg hängt stark von der Einhaltung der Vorschriften, der Lage der Immobilie und der Marktstrategie ab.

Hier mehr dazu



Über uns:



Wir sind KeyNest und helfen Airbnb-Gastgebern, beim Check-in und Schlüsselaustausch mit Gästen und Vertragspartnern Geld zu sparen. Wenn Sie eine Lösung ausprobieren möchten, die weniger zeitaufwändig ist als Meet & Greet, oder wenn Sie nach etwas suchen, das transparenter und sicherer ist als eine Schlüsselbox, dann finden Sie hier heraus, wie wir Ihnen helfen können. Unsere Tarife beginnen ab € 5.95 pro check-in.

Lassen Sie Ihre Gäste und Auftragnehmer den Schlüssel bequem an einer nahe gelegenen Stelle abholen         

 
Jane Swartz